Bisher gab es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt erst ab der 24. Schwangerschaftswoche, mit dem neuen Gesetz wird es eine gestaffelte Mutterschutzregelung ab der 13. Schwangerschaftswoche geben. Dies ist explizit als Angebot zu verstehen – ob eine Frau sie annimmt, bleibt ihr überlassen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-01/mutterschutz-gesetz-fehlgeburt-bundestag-paus
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Deine Angelika